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Einzelfirma oder GmbH: die Unterschiede, die Ihre Entscheidung wirklich verändern

Die Rechtsform sollte nicht anhand einer pauschalen Gewinnschwelle gewählt werden. Haftung, Beteiligte, Kapital, Steuerstruktur und Administration gehören zusammen betrachtet.

FrageEinzelfirmaGmbH
Eigene juristische PersonNeinJa
MindestkapitalKeinesCHF 20’000 vollständig liberiert
EigentümerEine natürliche PersonEine oder mehrere Personen/Gesellschaften
HaftungInhaber persönlichGrundsätzlich Gesellschaftsvermögen; Ausnahmen möglich
HandelsregisterUnter Voraussetzungen ab > CHF 100’000 Umsatz obligatorischObligatorisch; GmbH entsteht mit Eintrag
SteuerlogikGeschäftsergebnis fliesst in persönliche BesteuerungGesellschaft und Gesellschafter werden getrennt besteuert

Warum es keine seriöse universelle „ab CHF X GmbH“-Regel gibt

Die ESTV weist darauf hin, dass Kantone und Gemeinden eigene Steuersätze und Steuerfüsse haben. Bei einer GmbH kommen zudem die Besteuerung der juristischen Person und die persönliche Situation der Gesellschafter zusammen. Deshalb behandelt SwissDecide Umsatz oder Gewinn nicht als alleinige Entscheidungsschwelle.

Wann die GmbH strukturell relevanter wird

Erhöhtes Haftungsrisiko, mehrere Beteiligte und die Absicht, eine eigenständige Gesellschaft aufzubauen, sind stärkere strukturelle Argumente als eine beliebige Gewinnzahl. Das Mindeststammkapital beträgt CHF 20’000.

Wann die Einzelfirma attraktiv bleibt

Für eine einzelne Person mit überschaubarem Risiko ist die Einzelfirma administrativ einfacher und benötigt kein gesetzliches Mindestkapital. Die persönliche Haftung sollte dabei nicht unterschätzt werden.

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