Einzelfirma oder GmbH: die Unterschiede, die Ihre Entscheidung wirklich verändern
Die Rechtsform sollte nicht anhand einer pauschalen Gewinnschwelle gewählt werden. Haftung, Beteiligte, Kapital, Steuerstruktur und Administration gehören zusammen betrachtet.
| Frage | Einzelfirma | GmbH |
|---|---|---|
| Eigene juristische Person | Nein | Ja |
| Mindestkapital | Keines | CHF 20’000 vollständig liberiert |
| Eigentümer | Eine natürliche Person | Eine oder mehrere Personen/Gesellschaften |
| Haftung | Inhaber persönlich | Grundsätzlich Gesellschaftsvermögen; Ausnahmen möglich |
| Handelsregister | Unter Voraussetzungen ab > CHF 100’000 Umsatz obligatorisch | Obligatorisch; GmbH entsteht mit Eintrag |
| Steuerlogik | Geschäftsergebnis fliesst in persönliche Besteuerung | Gesellschaft und Gesellschafter werden getrennt besteuert |
Warum es keine seriöse universelle „ab CHF X GmbH“-Regel gibt
Die ESTV weist darauf hin, dass Kantone und Gemeinden eigene Steuersätze und Steuerfüsse haben. Bei einer GmbH kommen zudem die Besteuerung der juristischen Person und die persönliche Situation der Gesellschafter zusammen. Deshalb behandelt SwissDecide Umsatz oder Gewinn nicht als alleinige Entscheidungsschwelle.
Wann die GmbH strukturell relevanter wird
Erhöhtes Haftungsrisiko, mehrere Beteiligte und die Absicht, eine eigenständige Gesellschaft aufzubauen, sind stärkere strukturelle Argumente als eine beliebige Gewinnzahl. Das Mindeststammkapital beträgt CHF 20’000.
Wann die Einzelfirma attraktiv bleibt
Für eine einzelne Person mit überschaubarem Risiko ist die Einzelfirma administrativ einfacher und benötigt kein gesetzliches Mindestkapital. Die persönliche Haftung sollte dabei nicht unterschätzt werden.